WILLKOMMEN!
ACHTUNG - ACHTUNG - ACHTUNG
Die beschlossene Satzung kann hier gelesen werden und Anregungen oder Ideen können hier mitgeteilt werden.
Wer dabei sein möchte, bitte zeitnah gern über Kontakt anmelden.
Aktuell können wir Genossenschaften mit einer freiwilligen Zweitmitgliedschaft aufnehmen.
Fragen?
Genossenschaftsgründungen
Hier finden Sie nähere Informationen und Ihre erforderlichen Unterlagen, wenn Sie eine Genossenschaft gründen und in das Registergericht eintragen wollen.
Wir begleiten Sie bei der Gründung.
Verbandswechsel und freiwillige Mitgliedschaft im GGP eV
Eine zweite freiwillige Mitgliedschaft in unserem Prüfungsverband, neben dem bisherigen Verband als Pflichtmitglied, ist gem. § 54 GenG zulässig. Das kann gerade bei Beratung und Betreuung eine Doppelmitgliedschaft zweckmäßig sein.