Als gemeinwohlorientierter Genossenschaftsverband beraten und prüfen wir europaweit alle Genossenschaften, aller Branchen.
Eine freiwillige Mitgliedschaft ist, neben dem Bestehen einer Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband, für den Bereich Betreuung und Beratung gem. §54 GenG zulässig und zweckmäßig.
Jede eingetragene Genossenschaft in einem Registergericht muss einem Prüfungsverband angehören.
Eine Mitgliedschaft in unserem Prüfungsverband kann beantragen wer: